Brandschutz- und Notfallkonzepte in Kindertageseinrichtungen

 

Flucht und Rettungswege

 

3.1 Grundlegende Anforderungen

Im Notfall entscheiden nicht zuletzt die Gestaltung und der Zustand der Flucht- und Rettungswege über die körperliche Unversehrtheit der Nutzer einer Einrichtung.

Die Fluchtwege sollten möglichst kurz sein und in einen gesicherten Bereich führen. Dieser kann sowohl ein anderer sicherer Gebäudeteil als auch eine Freifläche sein. Der Fluchtweg muss ausreichend und verständlich gekennzeichnet sein, wobei auf die Umstände in der jeweiligen Einrichtung Rücksicht zu nehmen ist.

Bei Kindertagesstätten mit Geschossen über und/oder unter Erdgleiche sollte ein zweiter baulicher Flucht- und Rettungsweg vorgesehen werden.