Brandschutz- und Notfallkonzepte in Kindertageseinrichtungen

 

Flucht und Rettungswege

 

3.5 Türen

Als Notausgang dienende Türen sind immer so zu gestalten, dass sie jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen sind und in Fluchtrichtung aufschlagen. Selbstverständlich darf dies nicht dazu führen, dass Kinder unbemerkt Türen öffnen und die Tagesstätte verlassen.

Mit Hilfe von z.B. elektrischen Türöffnern oder mit zwei Türdrückern in unterschiedlichen Höhen kann dies verhindert werden. Türen mit elektrischer Verriegelung sind nur dann zulässig, wenn sie bei stromlosem Betrieb auch über eine Drückgarnitur zu öffnen sind.

Informationen über zugelassene Verriegelungseinrichtungen für den Einbau in Rettungswegen sind über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu erhalten. Siehe dazu auch die „Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen“ (EltVTR).

[1] Das Öffnen von häufig durchschrittenen Brand- und Rauchschutztüren ist oftmals eine lästige Angelegenheit für das Personal und die Kinder. Aus diesem Grund werden solche Türen z.B. mit Holzkeilen festgestellt und sind dadurch bedingt außer Funktion gesetzt.

Um hier unsachgemäßes Feststellen der Türen zu vermeiden, sollten diese mit zugelassenen, rauchmeldergesteuerten Feststellvorrichtungen versehen werden.

Werden Türen im Normalbetrieb in wechselnden Stellungen betrieben, sind rauchmeldergesteuerte Freilauftürschließer zu verwenden.

Beide Varianten verhindern im Übrigen Quetschstellen an den Türen.