Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung –, GUV-SR 2002
§ 7 GUV-SR 2002
§ 7 Spielplatzgeräte
(1) Spielplatzgeräte müssen entsprechend den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln beschaffen sein und aufgestellt werden.
Dies gilt auch für Kunstobjekte, die als Kinderspielgeräte benutzt werden können.
Siehe DIN EN 1176, Teil 1–7 und DIN EN 1177.
(2) Bei Auswahl, Ausführung und Aufstellung von Spielplatzgeräten ist darauf zu achten, dass an allen Stellen eine Hilfestellung durch Betreuer möglich ist.