Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002

 

2.1 Allgemeine Anforderungen

 

2.1.1 Ecken und Kanten an Bauteilen und Einrichtungsgegenständen müssen abgerundet (Radius r >2 mm) oder entsprechend stark gefast sein.

Dies gilt für Begrenzungsmauern, Randsteine von Beeten, Bänke, Treppenstufen, Wände, Stützen, Türen, Heizkörper einschließlich Armaturen, Schränke, Ablagen, Tische, Stühle, Tafeln, Kunstobjekte, usw.

Für Spielplatzgeräte siehe DIN EN 1176 Teil 1–7.

Mehrzweckräume siehe auch Abschnitt 4.1.

2.1.2 Bauteile und Einrichtungsgegenstände dürfen keine Spitzen aufweisen.

Nicht vermeidbare, in Aufenthaltsbereiche vorstehende Spitzen sind abzuschirmen.

2.1.3 Stolperstellen in Aufenthaltsbereichen sind zu vermeiden.

Stolperstellen sind z.B. Einzelstufen, Türpuffer oder -feststeller, die mehr als 15 cm von der Wand abstehen, nicht bündig liegende Abdeckungen von Vertiefungen.