Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002

 

2.10 Einrichtungsgegenstände

 

2.10.1 Hängeschränke, Installationsteile u.Ä. feste und bewegliche Einrichtungsgegenstände sind so anzuordnen, dass Verletzungsgefahren vermieden werden.

Dies wird z.B. erreicht, wenn derartige Einrichtungsgegenstände in Nischen untergebracht bzw. entsprechend abgeschirmt werden. Anforderungen an Ecken und Kanten von Einrichtungsgegenständen siehe Abschnitt 2.1.1.