Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002
2.3 Bodenbeläge
2.3.1 Für Fußböden sind Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften zu verwenden.
Im Außenbereich sind polierte Kunststeine und Materialien mit ähnlich glatter Oberfläche ungeeignet.
2.3.2 Als Bodenbeläge sind solche Materialien zu verwenden, die Verletzungsfolgen von Stürzen gering halten.
Im Außenbereich ist z.B. Rasen geeignet. Nicht geeignet sind z.B. Splitt-, Schlacken- und Grobkiesbeläge.