Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002
2.6 Türen
2.6.1 Türen müssen leicht zu öffnen und zu schließen sein.
2.6.2 Raumtüren dürfen nicht in Verkehrsbereiche hineinschlagen.
Dies wird z.B. erreicht, wenn Raumtüren nach innen aufschlagen oder in ausreichend tiefen Nischen angeordnet sind.
2.6.3 Pendeltüren sind nicht zulässig.
2.6.4 Quetsch- und Scherstellen an Türen von Sanitärkabinen sind zu vermeiden.
2.6.5 Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass Quetsch- und Scherstellen sowie Gefährdungen durch scharfe Kanten vermieden werden.
Dies wird z.B. erreicht, wenn