Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002

 

2.7 Fenster

2.7.1 Lüftungsflügel dürfen im geöffneten Zustand nicht in die Aufenthaltsbereiche hineinragen.

 

2.7.2 Lüftungsflügel von Kipp- und Schwingfenstern sind gegen Herabfallen zu sichern.

 

2.7.3 Betätigungshebel für Oberlichtflügel dürfen in keiner Stellung in die Aufenthaltsbereiche ragen.

 

2.7.4 Beschläge müssen so beschaffen bzw. angeordnet sein, dass Handverletzungen bei ihrer Benutzung ausgeschlossen sind.