Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002
3.1 Allgemeine Anforderungen
3.1.4 Müll- oder andere Behälter, die für Kinder auf Grund der Beschaffenheit oder des Inhalts eine Verletzungs- oder Gesundheitsgefahr darstellen, sind ihrem Zugriff zu entziehen.