Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002
3.4 Zugänge
3.4.1 Türen und Tore müssen abschließbar sein.
3.4.2 Besteht an Grundstücksausgängen die Gefahr, dass Kinder in den Straßenverkehr hineinlaufen, sind Sicherungen vorzusehen.
Als Sicherungen eignen sich z.B. Auffanggeländer, Schleusen. Für Sicherungsmaßnahmen außerhalb des Grundstücks sind Absprachen mit der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
3.4.3 Am Haupteingang ist eine Klingel o.Ä. zu installieren.