Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002

 

4.1 Mehrzweckräume, die der Bewegungserziehung dienen

 

4.1.3 Verglasungen müssen mindestens bis in eine Höhe von 1,50 m in Sicherheitsglas ausgeführt sein.