Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung,
GUV-SR 2002
4.1 Mehrzweckräume, die der Bewegungserziehung dienen
4.1.1 Für Fußböden sind elastische Beläge oder Beläge mit elastischem Untergrund zu verwenden.
4.1.2 Wände müssen vom Fußboden bis in eine Höhe von mindestens 1,50 m ebenflächig und glatt sein. Ausgenommen hiervon sind Türnischen und Fensterwände, wenn Wandecken bzw. Fensterbänke mit einem Radius von 10 mm gerundet oder entsprechend stark gefast sind.
Vorstehende Teile, ausgenommen Sprossenwände, sind nicht zulässig.
4.1.3 Verglasungen müssen mindestens bis in eine Höhe von 1,50 m in Sicherheitsglas ausgeführt sein.
Siehe auch Abschnitt 2.5.1.
4.1.4 Türen dürfen nicht nach innen aufschlagen.
4.1.5 Gymnastikgeräte müssen gesondert untergebracht werden.
Geeignet sind z.B. Wandschränke oder gesonderte Räume.