Hilfestellungen zum Gestalten von sicheren Kindertagesstätten, Prävention in Nrw, Heft 6
2.2.1 Raumbedarf
Der Raumbedarf einer Kindertagesstätte richtet sich wesentlich nach der pädagogischen Konzeption der Einrichtung. Die Spanne reicht dabei von Kleingruppen mit 10 bis 15 Kindern mit einer wohnungsähnlichen Raumstruktur bis hin zu Großraumkonzeptionen mit angegliederten Gruppenund Ruheräumen. Das nach wie vor am häufigsten anzutreffende Modell besteht jedoch aus mehreren Gruppenräumen (Gruppengröße 20 bis 25 Kinder), einem Flur und einem Mehrzweckraum. Neben der Förderung der kognitiven und sozialen Entwicklung spielt die Bewegungsförderung der Kinder eine entscheidende Rolle. Im Schonraum Tagesstätte muss es für sie möglich sein, vielfältige Bewegungserfahrungen zu sammeln und damit motorische Defizite auszugleichen. Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten lassen sich auf
drei Arten realisieren:
| Raum- bereich | ein- gruppige Einrichtung | zwei- gruppige Einrichtung | drei- gruppige Einrichtung | vier- gruppige Einrichtung | fünf- gruppige Einrichtung |
| Gruppen- raum | 58–60 m2 | 100–120 m2 | 142–180 m2 | 184–240 m2 | 242–300 m2 |
| Raum für besondere päda- gogische Nutzung | 16–24 m2 | 16–24 m2 | 16–36 m2 | 16–48 m2 | 16–60 m2 |
| Mehr- zweckraum | 60 m2 | 60 m2 | 60 m2 | 60–84 m2 | |
| Küchen- bereich | 22–24 m2 | 22–24 m2 | 22–36 m2 | 22–36 m2 | 22–36 m2 |
| Büro | 12 m2 | 12 m2 | 12 m2 | 12 m2 | 12 m2 |
| Personal- bereich | 12 m2 | 16–24 m2 | 16–36 m2 | 16–36 m2 | |
| Geräteraum | 24 m2 | 36 m2 | 36–48 m2 | 48 m2 | 48 m2 |
| Summe | 130–144 m2 | 256–288 m2 | 304–384 m2 | 358–480 m2 | 416–576 m2 |
Abb. 4: Raumprogramm für Kinderbetreuungseinrichtungen (vgl. Landesjugendamt Hessen [Hrsg.] 1993)
Der Mindestraumbedarf ist teilweise in Richtlinien der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Nach dieser Empfehlung des Raumprogramms sollte:
Die Grundfläche und die Raumhöhe von Arbeitsräumen sowie der Mindestluftraum für jeden Beschäftigten sind in den §§23 und 24 der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Die Werte für die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz gelten für die Dimensionierung von Räumen, die ausschließlich von Erwachsenen benutzt werden (z.B. Leitungszimmer).
In einer Studie der Gesamthochschule Kassel zeigte sich, dass das Bringen und Abholen der Kinder vom Personal als extrem beanspruchend empfunden wird, da einerseits eine hohe Nutzungsdichte des Garderobenbereichs vorherrscht und andererseits zwischen dem Personal, den Eltern und den Kindern viel kommuniziert wird.4) Eine räumliche Trennung von Flur und Abhol- bzw. Bringbereich sollte daher angestrebt werden.
| Grundfläche | ||
| Arbeitsräume | mind. 8 m2; | Grenzwert nach ArbStättV, § 23 |
| Raumhöhe | ||
| bei einer Grundfläche < 50 m2 | mind. 2,50 m | Grenzwerte nach ArbStättV, § 23 |
| bei einer Grundfläche > 50 m2 | mind. 2,75 m | |
| bei einer Grundfläche > 100 m2 | mind. 3,00 m | |
| In Büroräumen und Verkaufsräumen und bei leichter oder sitzender Tätigkeit kann aus zwingenden baulichen Gründen die Raumhöhe um 0,25 m herabgesetzt werden, sie darf aber 2,50 m nicht unterschreiten. | ||
| Mindestluftraum für jeden ständig anwesenden Arbeitnehmer | ||
| bei überwiegend sitzender Tätigkeit | 12 m3 | Grenzwerte nach ArbStättV, § 23 |
| bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit | 15 m3 | |
| zuzüglich Mindestluftraum von jeweils 10 m3 für jede sich vorübergehend aufhaltende Person | ||
| Bewegungsfläche am Arbeitsplatz | |
| Bewegungsfläche mind. 1,5 m2 | Grenzwerte nach ArbStättV, § 23 |
| Breite an keiner Stelle weniger als 1 m | |
Abb. 5: Mindestabmessungen von Arbeitsräumen (nach ArbStättV §§ 23 und 24)