Hilfestellungen zum Gestalten von sicheren Kindertagesstätten, Prävention in Nrw, Heft 6
2.3.2 Türen und Eingänge
Eingänge
Zugangstüren und Tore müssen abschließbar sein. Als Sicherung gegen ein ungewolltes Öffnen der Tür durch Kinder kann z.B. ein Türgriff oder eine elektrische Türöffnung in einer Höhe von 1,60 m angebracht werden. Da diese üblicherweise als Flucht- und Rettungsweg dienen, ist ein zu Foto 2: Verbindungstreppe zu einer Spielebene sätzlicher Paniköffner nötig.
Elektrische Türöffner müssen so gestaltet werden, dass sie auch bei Ausfall der Spannungsversorgung funktionsfähig bleiben. Die Gestaltung der Flucht- und Rettungswege muss im Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit den örtlichen Brandschutzämtern abgestimmt werden.
Podeste vor Gebäudeeingängen müssen bei nach außen aufschlagenden Türen eine Mindesttiefe von Türblattbreite plus 50 cm aufweisen. Im Bereich der Gebäudeeingänge sind großflächige Schuhabstreifmatten vorzusehen. Sie müssen die gesamte Eingangsbreite erfassen und am Haupteingang mindestens 1,30 m tief sein.
Die Schuhabstreifmatten dürfen jedoch nicht zu Stolperstellen werden. Von Stolperstellen spricht man im Allgemeinen bei Höhenunterschieden von mehr als 4 mm in Gebäuden.