Hilfestellungen zum Gestalten von sicheren Kindertagesstätten, Prävention in Nrw, Heft 6

 

2.3.3 Bodenbeläge

 

Im Hinblick auf das hohe Unfallgeschehen im Zusammenhang mit Fußböden ist die Auswahl des geeigneten Bodenbelages von besonders hoher Bedeutung. Daher sind grundsätzlich die Bodenbeläge in allen Verkehrsbereichen einschließlich der Mehrzweckräume mindestens in der Bewertungsgruppe R 9 auszuführen. In Sanitärbereichen und Küchen ist wegen des erhöhten Feuchtigkeitsanfalls mindestens die Bewertungsgruppe R 10 zu wählen. Diese Bewertungsgruppe wird ebenfalls für die Eingangsbereiche empfohlen, auch wenn nur die Bewertungsgruppe R 9 gefordert wird.

Für Räume zur Bewegungserziehung eignen sich elastische und biegeweiche Bodenbeläge. Beispiele hierfür sind:

  • Eine Schicht aus mindestens 3 mm starkem Kork oder gebundenem Schaumgranulat als Unterlage mit einem üblichen Bahnenbelag aus Linoleum oder anderen Materialien.
  • Mindestens 3 mm starker Kork-Linoleum-Fertigbelag mit eingearbeiteten Anteilen aus granuliertem Kork.
Raumnutzung Bewertungsklasse
Eingangsbereich, Flur R 9
Gruppenraum R 9
Pausenraum, Büro R 9
Treppen R 9
Werkraum R 10
Toilette, Waschraum R 10
Küche (Auftau- und Anwärmküche) R 10
Küche (für Gemeinschafts- verpflegung) R 11
Speiseraum R 9

Abb. 17: Anforderungen an Bodenbeläge

 

Eine Sportbodenkonstruktion nach DIN 18032 ist für sportähnliche Aktivitäten in Mehrzweckräumen nicht erforderlich. Neben diesen bautechnischen Anforderungen sind jedoch auch physiologische Kriterien zu berücksichtigen. Beim Kontakt mit dem Fußboden wird Wärme vom Körper abgeleitet. Dies ist in Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung, da Kinder einen Großteil der Zeit auf dem Fußboden sitzen oder spielen. Ein Bodenbelag gilt als besonders fußwarm, wenn die Wärmeableitung nicht mehr als 35 KJ/m2 beträgt. Eine ausreichende Fußwärme wird noch bei 50 KJ/m2 erreicht.