Hilfestellungen zum Gestalten von sicheren Kindertagesstätten, Prävention in Nrw, Heft 6

 

2.3.6 Möbel und sonstige Einbauten

 

Ecken und Kanten an Bauteilen und Einrichtungsgegenständen (auch Heizkörper und Armaturen) müssen abgerundet (Radius r >- 2 mm)
oder entsprechend stark gefast sein.
Bauteile und Einrichtungsgegenstände dürfen keine Spitzen aufweisen. Nicht vermeidbare, in Aufenthaltsbereiche vorstehende Spitzen, sind geeignet abzuschirmen. Nicht geeignet sind Guss- und Stahlgliederheizkörper nach DIN 4703, es sei denn, sie werden in Nischen angeordnet und durch Verkleidungen abgedeckt. Für eine freistehende Anordnung eignen sich Stahlröhrenradiatoren und Flachheizkörper, sofern sie keine in den Bewegungsraum vorstehenden Ventile und Verschraubungen besitzen. Bei Oberflächentemperaturen von mehr als 55°C ist eine wirksame Schutzverkleidung vorzusehen.