| Sicherheitsförderung im Schulsport - Minitrampolin |
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| Abschnitt 7.6 [Auszug] |
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| Grundlegende Hinweise zum Einsatz des
Minitrampolins |
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Der Einsatz des Tisch- und Minitrampolins setzt
besondere Kenntnisse im praktischen und theoretischen Bereich voraus.
Eigene praktische Vorerfahrungen sind u.a. aufgrund der Federeigenschaft
des Tuches oder der hohen Anforderungen beim Helfen und Sichern unabdingbar.
Darüber hinaus sind folgende grundlegende Hinweise beim Springen
auf und mit dem Trampolin zu beachten:
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Unabhängig davon,
ob es sich um den Einsatz des Tisch- oder Minitrampolins handelt,
sollte sich ausreichend Platz um die Trampoline befinden. Demnach
ist z. B. der Aufbau des Tischtrampolins direkt in einer Hallenecke
oder an einem Trennvorhang unzulässig. |
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Dunkingsprünge am Basketballkorb
mit Unterstützung des Minitrampolins sind wegen des fehlenden
Sicherheitsabstandes, der hohen koordinativen Anforderungen
und der unsicheren Landesituation verboten. |
| • |
Die bewegliche Lagerung und der bewegliche
Aufbau von Trampolinen, wie sie teilweise in der Literatur auf
Rollbrettern oder Turnkästen vorgeschlagen werden, sind
aus Gründen der Standsicherheit grundsätzlich verboten. |
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Für das Turnen der Bauchlandung auf dem Tischtrampolin sind besondere
koordinative und
konditionelle Voraussetzungen aufseiten der Schülerinnen und Schüler
erforderlich.
Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr im Lendenwirbelsäulenbereich ist diese
Landeform
für den Schulsport verboten. |
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Das konkrete Absteigen vom Tischtrampolin
muss vor allem in den ersten Stunden, wegen des ungewohnten
Wechsels von hartem und weichem Untergrund, besonders beachtet
und
geübt werden. Als Auf- und Abstiegshilfe kann ein kleiner Turnkasten seitlich
bereitgestellt
werden. |
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| Gerätesicherheit und Übungsorganisation |
| Minitrampolin |
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Zur Sicherheit gehört
der ordnungsgemäße Zustand des Minitrampolins. Vor
dem Einsatz
sind die Trampoline von der Lehrkraft auf
- Standsicherheit
- Intaktheit der Federn bzw. Gummizüge und der Abdeckung
- Befestigung und Abdeckung des Gleitschutzes
- Funktionstüchtigkeit der Schrauben zur Höhenverstellung des Tuches
zu überprüfen. |
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Bei Nichtbenutzung des Minitrampolins
ist deutlich kenntlich zu machen, dass das Trampolin durch
die Schülerinnen und Schüler nicht benutzt werden
darf. |
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Während des Einsatzes des Minitrampolins
dürfen im selben Raum keine Ballspiele
stattfinden. |
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Die Lagerung des Minitrampolins
im Geräteraum muss so erfolgen, dass auf dem Trampolin
nicht mehr gesprungen werden kann. |
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| Kleidung beim Trampolinspringen |
Auf dem Trampolin sollten keine Sportschuhe getragen
werden. Zum einen besteht dadurch die Gefahr umzuknicken, zum anderen
scheuern die harten Sohlen die Nähte des geflochtenen Trampolintuches
durch, so dass hier gefährliche „Löcher“ entstehen,
die dann ein Umknicken zur Folge haben können. Darüber
hinaus sind sensorische Rückmeldungen für die Fußsohlen
für den Springenden ausgeschlossen, so dass die Bewegungssicherheit
erheblich beeinträchtigt wird.
Eine Fußbekleidung ist jedoch schon aus hygienischen Gründen
sinnvoll. Es sollte sich entweder um sog. ABS-Socken oder Gymnastikschuhe
handeln.
Trainingsanzüge mit Feststellknöpfen, die frei schwingen
können, oder mit überlangen Kordeln sind nicht zu tragen.
Im Übrigen sollten die Schülerinnen und Schüler Kleidung
tragen, die ein problemloses Helfen auf dem Tuch ermöglicht. |
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| Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte |
Eine Lehrkraft, die Trampolinspringen im Rahmen
des Schulsports anbietet, muss über folgende fachliche Voraussetzungen
verfügen:
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Kenntnisse theoretischer
Grundlagen |
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Praktische Erfahrungen mit elementaren
Sprüngen, z.B. Fußsprüngen |
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Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen
bei der Wahrnehmungs -und Gleichgewichtsschulung, insbesondere
bei Fußsprüngen, Landungsarten
und beim „Stoppen“ |
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Kenntnis spezifischer Vermittlungsformen
für ängstliche oder motorisch schwächere
Schülerinnen und Schüler |
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Kenntnis der allgemeinen und spezifischen
Aspekte der Sicherheit, u.a. beim Geräteauf-
und -abbau |
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Besonderheiten des Helfens und Sicherns,
insbesondere auf dem Tischtrampolin (mit und ohne Longe, Schiebematten
usw.). |
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