Sicherheitsförderung im Schulsport - Minitrampolin
 
Abschnitt 7.6 [Auszug]
 
Grundlegende Hinweise zum Einsatz des Minitrampolins
 
Der Einsatz des Tisch- und Minitrampolins setzt besondere Kenntnisse im praktischen und theoretischen Bereich voraus. Eigene praktische Vorerfahrungen sind u.a. aufgrund der Federeigenschaft des Tuches oder der hohen Anforderungen beim Helfen und Sichern unabdingbar.
Darüber hinaus sind folgende grundlegende Hinweise beim Springen auf und mit dem Trampolin zu beachten:

Unabhängig davon, ob es sich um den Einsatz des Tisch- oder Minitrampolins handelt, sollte sich ausreichend Platz um die Trampoline befinden. Demnach ist z. B. der Aufbau des Tischtrampolins direkt in einer Hallenecke oder an einem Trennvorhang unzulässig.
Dunkingsprünge am Basketballkorb mit Unterstützung des Minitrampolins sind wegen des fehlenden Sicherheitsabstandes, der hohen koordinativen Anforderungen und der unsicheren Landesituation verboten.
Die bewegliche Lagerung und der bewegliche Aufbau von Trampolinen, wie sie teilweise in der Literatur auf Rollbrettern oder Turnkästen vorgeschlagen werden, sind aus Gründen der Standsicherheit grundsätzlich verboten.
Für das Turnen der Bauchlandung auf dem Tischtrampolin sind besondere koordinative und konditionelle Voraussetzungen aufseiten der Schülerinnen und Schüler erforderlich. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr im Lendenwirbelsäulenbereich ist diese Landeform
für den Schulsport verboten.
Das konkrete Absteigen vom Tischtrampolin muss vor allem in den ersten Stunden, wegen des ungewohnten Wechsels von hartem und weichem Untergrund, besonders beachtet und geübt werden. Als Auf- und Abstiegshilfe kann ein kleiner Turnkasten seitlich bereitgestellt
werden.
 
Gerätesicherheit und Übungsorganisation
Minitrampolin
Zur Sicherheit gehört der ordnungsgemäße Zustand des Minitrampolins. Vor dem Einsatz sind die Trampoline von der Lehrkraft auf
- Standsicherheit
- Intaktheit der Federn bzw. Gummizüge und der Abdeckung
- Befestigung und Abdeckung des Gleitschutzes
- Funktionstüchtigkeit der Schrauben zur Höhenverstellung des Tuches
zu überprüfen.
Bei Nichtbenutzung des Minitrampolins ist deutlich kenntlich zu machen, dass das Trampolin durch die Schülerinnen und Schüler nicht benutzt werden darf.
Während des Einsatzes des Minitrampolins dürfen im selben Raum keine Ballspiele stattfinden.
Die Lagerung des Minitrampolins im Geräteraum muss so erfolgen, dass auf dem Trampolin nicht mehr gesprungen werden kann.
 
Kleidung beim Trampolinspringen
Auf dem Trampolin sollten keine Sportschuhe getragen werden. Zum einen besteht dadurch die Gefahr umzuknicken, zum anderen scheuern die harten Sohlen die Nähte des geflochtenen Trampolintuches durch, so dass hier gefährliche „Löcher“ entstehen, die dann ein Umknicken zur Folge haben können. Darüber hinaus sind sensorische Rückmeldungen für die Fußsohlen für den Springenden ausgeschlossen, so dass die Bewegungssicherheit erheblich beeinträchtigt wird.

Eine Fußbekleidung ist jedoch schon aus hygienischen Gründen sinnvoll. Es sollte sich entweder um sog. ABS-Socken oder Gymnastikschuhe handeln.

Trainingsanzüge mit Feststellknöpfen, die frei schwingen können, oder mit überlangen Kordeln sind nicht zu tragen. Im Übrigen sollten die Schülerinnen und Schüler Kleidung tragen, die ein problemloses Helfen auf dem Tuch ermöglicht.
 
Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte
Eine Lehrkraft, die Trampolinspringen im Rahmen des Schulsports anbietet, muss über folgende fachliche Voraussetzungen verfügen:

Kenntnisse theoretischer Grundlagen
Praktische Erfahrungen mit elementaren Sprüngen, z.B. Fußsprüngen
Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen bei der Wahrnehmungs -und Gleichgewichtsschulung, insbesondere bei Fußsprüngen, Landungsarten und beim „Stoppen“
Kenntnis spezifischer Vermittlungsformen für ängstliche oder motorisch schwächere Schülerinnen und Schüler
Kenntnis der allgemeinen und spezifischen Aspekte der Sicherheit, u.a. beim Geräteauf- und -abbau
Besonderheiten des Helfens und Sicherns, insbesondere auf dem Tischtrampolin (mit und ohne Longe, Schiebematten usw.).