Fallschutz und Bodenbeschaffenheit
Anforderungen für Bodenmaterial:
- Bis 0,60 m Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen, erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert.
- Bis 1,00 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig
- Bis 1,50 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Der Rasen muss jedoch auch bei intensiver Nutzung dauerhaft vorhanden sein.
- Ab 1,50 m Fallhöhe sind Bodenmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften zu verwenden
Folgende Materialien weisen stoßdämpfende Eigenschaften auf:
- Holzschnitzel (Korngröße 5 mm bis 30 mm)
- Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm)
- Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm)
- Kies, rund und gewaschen (Korngröße 2 mm bis 8 mm)
- Synthetischer Fallschutz
(Fallschutzplatten u. Ä., geprüft nach DIN EN 1177)
Die Schichtdicke bei losen Bodenmaterialien ergibt sich aus mindestens 20 cm plus Zuschlag für Wegspiel und Verdichtungseffekte. Der Zuschlag sollte 20 cm betragen.