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Schutz vor Fangstellen

Fangstellen für den Körper sollten durch die Konstruktion der Geräte ausgeschlossen sein. Dies wird erreicht, wenn spitze Winkel, die <60° sind, vermieden werden. Gefährliche Situationen, bei denen der ganze Körper hängen bleiben kann, werden vermieden, wenn hängende Teile, die schwer sind oder eine starre Aufhängung haben, nicht bestehen.

Fangstellen können auch in Tunneln entstehen, deshalb gelten folgende Anforderungen:

(lineare Maße in Millimeter)
  Ein Ende offen Beide Enden offen
Schräge <5° aufwärts
(nur am Eingang)
<15° mehr als 15°
Min.-Innenmaß* >750 >400 >500 >750 >750
Länge <2000 <1000 <2000 keine keine
Andere Anforderungen keine keine keine keine Vorrichtungen zum Klettern, z. B. Stufen oder Griffe
Anmerkung bezüglich Tunnelrutschen siehe EN 1176-3
*gemessen an der engsten Stelle

Fangstellen für Fuß und Bein sollten durch ebene Flächen ohne Spalten vermieden werden. Oberflächen mit einer Schräge bis 45° dürfen Oberflächenspalten von <30 mm in Laufrichtung aufweisen.