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Schutz vor Fangstellen

Fangstellen für Kleidung sind dort auszuschließen, wo der Nutzer eine erzwungene Bewegung durchführt bzw. durchführen will und gefährdet ist, sich beispielsweise zu strangulieren. Erzwungene Bewegungen finden statt beim Rutschen, beim Ablassen an Kletterstangen und beim Abrutschen von Bau- und Verbindungsteilen von Dächern, die zum Rutschen verleiten.

Spalten und V-förmige Öffnungen sind zu vermeiden. Drehende Teile müssen eine Vorrichtung besitzen, die ein Aufwickeln von Haaren oder Kleidung verhindert, dies können geeignete Abdeckungen oder Abschirmungen sein.

Die Prüfung auf Fangstellen hat stets am Gerät und im dazugehörigen Freiraum stattzufinden. (Prüfgerät nach Anhang D der DIN EN 1176-1).