02 | weitere Hinweise
Grundsätzlich bestehen aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung keine Bedenken, einzelne Baumstämme und Konstruktionen mit Baumstämmen zu nutzen, die zum Klettern und Balancieren auffordern. Im Vorfeld sollten jedoch bestimmte Aussagen für eine sichere Nutzung positiv beantwortet werden.
- Balancierbäume und Konstruktionen, die zum Balancieren einladen, sind wie Spielplatzgeräte zu bewerten und müssen somit die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.
- Der Untergrund muss in Abhängigkeit von der Kletterhöhe den geeigneten Fallschutz aufweisen und sowohl eben als auch hindernisfrei sein.
- Die umlaufende Mindestlänge des Fallraumes muss bis 1,50 m freie Fallhöhe mindestens 1,50 m betragen.
- Die Balanciergelegenheit muss ausreichend standsicher sein.
- Bei Pilzbefall ist bei tragenden Bauteilen die Holzfestigkeit zu überprüfen. Als relativ witterungsresistentes Holz ist Robinie besonders geeignet.