01 | Informationen
Kinder wollen höher klettern, weiter springen und schneller laufen. Stolz und selbstbewusst sind sie, wenn selbst gestellte Bewegungs- aufgaben gelingen, wie das Besteigen und Erklettern von Bäumen oder Baumhäusern.
Grundsätzlich bestehen aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung keine Bedenken, Bäume als Klettergelegenheit zu nutzen. Bei der Bewertung, ob ein Baum zum Klettern geeignet oder ungeeignet ist, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Kletterbäume sind wie Spielplatzgeräte zu bewerten und müssen somit die sicherheitstechnischen Anforderungen (z. B. den Schutz vor möglichen Fangstellen) erfüllen
- Der Untergrund muss in Abhängigkeit von der Kletterhöhe den geeigneten Fallschutz aufweisen und sowohl eben als auch hindernisfrei sein
- Die Kletterhöhe ist zu begrenzen, sodass die freie Fallhöhe von maximal drei Metern nicht überschritten wird. Aufgrund bestimmter entwicklungsbiologischer Parameter, wie die geringe Knochen- festigkeit Heranwachsender, sollte die maximale Fallhöhe möglichst niedriger als das genannte Maß sein. Durch eine farbliche Markierung am Stamm bzw. Ast sollte die maximale Kletterhöhe gekennzeichnet sein
- Der Baum darf in Aufenthaltsbereichen der Kinder keine spitzen Triebe aufweisen