02 | weitere Hinweise
Weiterhin ist Folgendes zu beachten:
- Seilgartenelemente müssen immer den gängigen sicherheits- relevanten Anforderungen an Spielplatzgeräte entsprechen
- In Abhängigkeit von der Fallhöhe ist geeigneter Fallschutz zu verwenden
- Beim Betrieb eines Seilgartens ist ein Betriebshandbuch zu führen, in dem die maximale Anzahl der Nutzer festgeschrieben ist
- Alle Seilgärten müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden
- Für Kinder unter drei Jahren sind Niedrigseilgärten nicht geeignet