02 | weitere Hinweise
Weiterhin ist Folgendes zu beachten:
- Gehölzschnitte, wie Weiden, Pappeln oder Haselnuss, die zum Bearbeiten bereitgestellt werden, dürfen die Länge von höchstens 3 m nicht überschreiten
- Bei der Verwendung von Pfählen, z. B. zum Bau von Hütten, darf der Durchmesser höchstens 8 cm betragen
- Hölzer, die als Spiel- und Baumaterial verwendet werden, sollten möglichst nicht spleißen, damit Hautverletzungen durch Holzsplitter vermieden werden
- Bei der Verwendung von Abfallholz ist auszuschließen, dass sich noch Nägel und Schrauben im Holz befinden
- Hölzer und Baumaterialien sollten nach den Arbeiten bzw. dem Spiel an festgelegten Orten bzw. Plätzen gelagert werden
- Arbeiten mit Werkzeugen dürfen von Kinder von drei bis sechs Jahren nur unter Aufsicht durchgeführt werden