02 | weitere Hinweise
Weiterhin ist Folgendes zu beachten:
- Dass Abstürzen aus der Höhe auf „steinharte“ Untergründe (z. B. auf befestigte Flächen, weitere Steine) ausgeschlossen ist
- Dass Steigungsverhältnis bei Klettersteinen und Stufenanlagen maximal 1:1 (45°) beträgt
- Dass oberhalb von Sitzstufenanlagen und Mauern Sicherungen gegen das unmittelbare Hineinlaufen und Hinunterspringen bzw. -fallen angebracht sind. Geeignet sind Pflanzstreifen, Geländer oder Bügelelemente.
- Dass Anlagen mit Steinen wie z. B. Sitzstufenanlagen und Klettersteine nicht an Hauptverkehrswegen, sondern in Neben- und Eckbereichen angeordnet sind
- Dass Steinlandschaften nur einen Teil des gesamten Außenbereichs einnehmen, damit Kinder genügend Bewegungsflächen mit Rasen/Wiesen zum Laufen und Spielen haben
- Dass Bodenbeläge aus Stein rutschhemmend ausgeführt sind