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Nutzung

Spielplatzgeräte werden von Kindern bestimmungsgemäß (z. B. Rutschen) aber auch nicht bestimmungsgemäß bespielt (z. B. Beklettern von Rutschflächen, Erhöhung der Nutzerzahl auf Wippen).

Zur Reduzierung von Unfällen darf vom Spielplatzgerät keine Gefährdung ausgehen, deshalb müssen die Geräte den sicherheits- technischen Standards entsprechen.

In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, die Anzahl der Nutzer an einem Spielgerät einzuschränken oder aber ein Nutzungs- verbot auszusprechen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn