Prüfung und Wartung
Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei der Inspektion und Wartung eingehalten werden:
- Anhand der lokalen Bedingungen und der Herstellerangaben sollte jedes Spielplatzgerät in einem Inspektionsplan aufgenommen sein
- Werden bei der Prüfung der Kinderspielgeräte und angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, sollten diese sofort beseitigt werden
- Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, kann das Gerät nur noch eingeschränkt genutzt werden oder es ist zu sperren bzw. zu entfernen
- Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden (z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen)
- Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachkundig ausgeführt werden