Die Spielebene ist die Fläche bzw. Ebene, von der aus die Benutzung des Gerätes beginnt.
Als freie Fallhöhe wird der Abstand zwischen der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur darunterliegenden Aufprallfläche bezeichnet. Die Bestimmung der freien Fallhöhe erfolgt bei sitzender Nutzung von der Sitzfläche zur Fläche darunter.
Wird der Körper nur mit den Händen gehalten, wird die Fallhöhe von der Greiffläche zur Fläche darunter errechnet. Bei einer hängenden Nutzung mit Unterstützung der Füße und Beine (z. B. Klettertaue, Rutschstangen) wird die freie Fallhöhe durch die Formel:
maximale Greifhöhe minus 1 m zur Fläche darunter ermittelt. Bei der Bestimmung der freien Fallhöhe müssen Flächen an Spielgeräten miteinbezogen werden, zu denen Zugang besteht.
Die Beschaffenheit des Fallschutzes ist abhängig von der freien Fallhöhe.
Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten.
Beispiele zur Bestimmung der freien Fallhöhe sind:
