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Fallschutz und Bodenbeschaffenheit

Spielplatzgeräte dürfen nur bis zu einer maximalen freien Fallhöhe von 3 m aufgestellt werden. Die tatsächliche freie Fallhöhe der Nutzer bei einem Spielplatzgerät beeinflusst die erforderliche Beschaffenheit des Bodenmaterials und die notwendige umlaufende Mindestlänge des Fallraumes bei einem möglichen Sturz.

Mindestmaß des Fallraums:

Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5

Beispiele:
Fallhöhe (m) 1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 2,75 3,00
Aufprallfläche* (m) 1,50 1,70 1,85 2,00 2,20 2,35 2,50

* Maße gerundet

Der Fallraum ist stets von Hindernissen und Gegenständen frei zu halten, auf die man beim Fallen auftreffen kann.