Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Nutzer standhalten. Die Konstruktionsfestigkeit wird errechnet oder durch Belastungsversuche nach DIN EN 1176-1 bestimmt.
Fundamente von Spielplatzgeräten sind standsicher auszuführen und Gefährdungen durch Fundamente sind zu vermeiden. Bei lockerem Fallschutz (z. B. Sand) müssen Fundamente folgendermaßen angelegt werden:
Hinweis:
Bauteile, die in Beton fundamentiert werden, können schnell korrodieren und verrotten.
Besonders kritisch in ihrer Standsicherheit sind Standpfosten an Einmastgeräten. Hier müssen Hersteller stets einen Standsicherheits- nachweis erbringen. Sinnvoll sind Konstruktionen mit Bauteilen, die nicht im Beton fundamentiert sind.
