Fangstellen für den Körper sollten durch die Konstruktion der Geräte ausgeschlossen sein. Dies wird erreicht, wenn spitze Winkel, die <60° sind, vermieden werden. Gefährliche Situationen, bei denen der ganze Körper hängen bleiben kann, werden vermieden, wenn hängende Teile, die schwer sind oder eine starre Aufhängung haben, nicht bestehen.
Fangstellen können auch in Tunneln entstehen, deshalb gelten folgende Anforderungen:
(lineare Maße in Millimeter)| Ein Ende offen | Beide Enden offen | ||||
| Schräge | <5° aufwärts (nur am Eingang) |
<15° | mehr als 15° | ||
| Min.-Innenmaß* | >750 | >400 | >500 | >750 | >750 |
| Länge | <2000 | <1000 | <2000 | keine | keine |
| Andere Anforderungen | keine | keine | keine | keine | Vorrichtungen zum Klettern, z. B. Stufen oder Griffe |
| Anmerkung bezüglich Tunnelrutschen siehe EN 1176-3 | |||||
| *gemessen an der engsten Stelle | |||||
Fangstellen für Fuß und Bein sollten durch ebene Flächen ohne Spalten vermieden werden. Oberflächen mit einer Schräge bis 45° dürfen Oberflächenspalten von <30 mm in Laufrichtung aufweisen.
