zurück zur Übersichtsgrafik  Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderung
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Zugänglichkeit für Erwachsene

Geräte sind so zu konstruieren, dass jederzeit Erwachsene innerhalb des Gerätes Hilfe leisten können.

Dies ist beispielsweise gewährleistet, wenn Zugangsöffnungen zu Geräten größer als 50 cm sind.

Geschlossene Geräte (Tunnel, Spielhäuser), die einen Abstand von mehr als 2 m vom Eingang gemessen aufweisen, müssen zwei voneinander unabhängige und an verschiedenen Stellen angeordnete Zugangsöffnungen haben.