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Eigenbau und Kauf

Spielplatzgeräte müssen den Anforderungen des Gerätesicherheits- gesetzes und der DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte" entsprechen. Beim Kauf von Spielplatzgeräten bescheinigt der Hersteller oder Verkäufer des Gerätes die Einhaltung der genannten Anforderungen.

In öffentlichen Einrichtungen sind ausschließlich Geräte einzubauen, die diesen Anforderungen entsprechen. Spielgeräte, die für den Freizeitgebrauch konstruiert wurden, dürfen nicht verwendet werden.

In der Bedienungsanleitung und den Hinweisen zur Geräteaufstellung finden sich detaillierte Vorgaben, wie das Gerät aufzustellen ist und welche Anforderungen an den Fallschutz zu erfüllen sind. Spielplatzgeräte sind erst dann sicher zu nutzen, wenn alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sind.