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Sichere Kita | Außenflächen | Spielplatzgeräte
01 | Informationen

Diese sicherheitstechnischen Anforderungen gelten für alle Rutschen:

Die Kanten der Seitenbegrenzung müssen gerundet sein (Radius von mindestens 3 mm) oder mit einem Schutz versehen sein. Rutschen müssen feste Seitenbegrenzungen haben, die sich nach der freien Fallhöhe richten.


Freie Fallhöhe minimale Höhe der Seitenbegrenzung (h)
bis 1,2 m Höhe 10 cm
über 1,2 m Höhe bis
2,5 m Höhe
15 cm
über 2,5 m Höhe 50 cm