01 | Informationen
Diese sicherheitstechnischen Anforderungen gelten für alle Rutschen:
- Die Höhe zwischen Rutschenende und Boden darf bei Rutschen ab 1,50 m Länge max. 0,35 m, bei kürzeren Rutschen max. 0,20 m betragen
- Der Auslaufbereich der Rutschen sollte nicht im Spielbereich des Sandkastens münden
- Bei intensiver Sonneneinstrahlung ist an die Aufheizung der Rutschflächen zu denken. Die Ausrichtung sollte daher vorzugs- weise nach Norden erfolgen. Empfehlenswert ist, Baustoffe für Rutschen zu verwenden, die sich kaum aufheizen.
Die Kanten der Seitenbegrenzung müssen gerundet sein (Radius von mindestens 3 mm) oder mit einem Schutz versehen sein. Rutschen müssen feste Seitenbegrenzungen haben, die sich nach der freien Fallhöhe richten.
| Freie Fallhöhe |
minimale Höhe der Seitenbegrenzung (h) |
| bis 1,2 m Höhe |
10 cm |
über 1,2 m Höhe bis
2,5 m Höhe |
15 cm |
| über 2,5 m Höhe |
50 cm |