01 | Informationen
Zur Vermeidung von Unfällen an Schaukeln sind folgende sicherheits- technischen Anforderungen einzuhalten:
- Die Ausdehnung des Fallraums ist ausreichend zu dimensionieren. Folgende Faustformel kann verwendet werden:
Fallraum = Kettenlänge + 2 m.
- Fallräume von Schaukeln dürfen sich nicht überschneiden.
- Die Mindestlänge des stoßdämpfenden Bodens im Fallraum wird errechnet, durch die Auslenkung des Schaukelsitzes
von 60° zuzüglich 2,25 m Fallraum, der mit geeignetem stoßdämpfenden Material aufzufüllen ist
- Der Fallraum muss mit der umgebenden Fläche bündig abschließen
- Die freie Fallhöhe wird durch die Auslenkung des Schaukelsitzes von 60° bestimmt. Schaukeln mit einer Höhe bis zu 2,60 m können auf Rasen aufgestellt werden, da die freie Fallhöhe bei dieser Höhe nicht mehr als 1,50 m beträgt.
- Schaukeln mit hoher Schwungmasse (z. B. Balken-, Gondel- schaukeln) und Mehrfachschaukeln beinhalten hohe Risiken für Kindergartenkinder und sollten daher in diesen Einrichtungen nicht aufgestellt werden