02 | weitere Hinweise
Einer- und Zweierschaukeln
Diesen Schaukeltyp findet man auf fast allen öffentlichen Spielplätzen und auch in Kindertageseinrichtungen. Bei der Errichtung bzw. Aufstellung sind zu den sicherheitstechnischen Anforderungen noch weitere Anforderungen zu erfüllen:
- Der Mindestabstand zwischen dem Schaukelgerüst und dem Schaukelsitz beträgt:
- 20 % der Kettenlänge (Messung zwischen Lager und Sitzfläche) + 20 cm.
- Der Abstand zwischen zwei Sitzen beträgt 20% der Ketten- länge + 30 cm.
- Wird eine Schaukel an ein Kombinationsgerät, einen Kletterturm, angebaut, beträgt der Mindestabstand der Schaukel zum Kombinationsgerät 20 % der Kettenlänge + 20 cm + 1,50 m Umlaufraum
- Ketten müssen in jede Richtung eine maximale Öffnung von 8,6 mm haben. An Verbindungsstellen der Abhängung müssen die Ketten- öffnungen < 8,6 mm oder >12 mm sein.