zurück zur Übersichtsgrafik  Zu- und Abgänge
Sichere Kita | Außenflächen | Spielplatzgeräte
02 | weitere Hinweise

Kletternetze

Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Körper entstehen. Dies wird erreicht, wenn die Abstände der Maschenweiten im Öffnungsmaß <11 cm und >23 cm betragen. Dieses Maß ist auch bei Belastungen an den Netzen durch die Benutzer einzuhalten, sodass die Gefahr einer Strangulierung ausgeschlossen werden kann.

Kletternetze, die analog den Maschenweiten durchgehend befestigt sind, beinhalten weniger Gefährdungen für die Nutzer.

Für Kinder unter 36 Monaten gelten zusätzliche Anforderungen. Für Kinder unter 36 Monaten
gelten zusätzliche Anforderungen.