Taue und Seile
Klettertaue müssen immer an beiden Enden befestigt sein. Dies gilt für vertikale abgehängte Klettertaue, die zum Klettern/Aufsteigen an schrägen Flächen angebracht sind. Hierdurch werden Schlingenbildung und das Herumschwingen des Taues verhindert. Die gesamte Schwingungsweite darf 20 % des Abstandes zwischen der Aufhängung und der Bodenebene nicht überschreiten (z. B. beim Klettertau an einer Rampe).
Taue müssen einen Durchmesser zwischen 18 mm und 45 mm aufweisen.
Bei hängenden Seilen ist zu anderen Geräteteilen ein Abstand von mindestens 0,60 m einzuhalten. Dies gilt bei Seilen bis 2,00 m Länge. Bei längeren Seilen ist der Abstand auf mindestens 1,00 m zu erhöhen.
Bei der Verwendung von ummantelten Stahlseilen muss jede Litze mit synthetischen oder natürlichen Fasern ummantelt sein. Der Seil- durchmesser muss zwischen 25 mm und 45 mm betragen.
Seile und Schaukeln dürfen nicht miteinander kombiniert werden.
| Für Kinder unter 36 Monaten gelten zusätzliche Anforderungen. |
