02 | weitere Hinweise
Wippschaukeln
Wippschaukeln bestehen aus einem Schaukelbalken. Der Bewegungs- bereich kann gedämpft sein, sodass die Geschwindigkeit der Gerätebewegungen gedrosselt wird. Die Stoßwirkung in der End- stellung wird dadurch reduziert.
Wippschaukeln, die nicht gedämpft sind, müssen mit einer Stoßdämpfung kurz vor Auftreffen des Schaukelbalkens auf den Boden ausgestattet sein.
Folgende gerätespezifischen Anforderungen gelten zusätzlich zu den grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen:
- Die Sitzhöhe in Gleichgewichtsstellung des Schaukelbalkens darf maximal 1,00 m betragen
- Die höchste Position der Sitze beträgt 1,50 m
- Die Aufstellung muss auf Rasen oder Bodenmaterial mit stoß- dämpfenden Eigenschaften erfolgen
- Am Mittellager dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für Hände und Finger vorhanden sein
- Festhaltemöglichkeiten sind vor jeder Sitzfläche erforderlich
- Der Fallraum muss an allen Stellen der Wippe mindestens 1,00 m betragen
- Bei ungedämpften Wippen sind Puffer mit stoßdämpfender Wirkung anzubringen. Dies kann durch hochkant aufgestellte und in den Boden eingelassene Autoreifen erfolgen.
Empfehlenswert:
Die Reifen sollten längs zum Schaukelbalken eingebaut werden, da hierdurch die Stahlarmierung des Reifens länger hält und so die stoßdämpfenden Eigenschaften beibehält