02 | weitere Hinweise
Wippgeräte
Wippgeräte (Schaukelpferd, Federtiere) werden auch als Einpunkt- wippen bezeichnet.
Folgende gerätespezifischen Anforderungen sind zusätzlich zu den grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen:
- Die maximale Höhe der Sitz-/Stehgelegenheit beträgt 0,55 m für Geräte mit vorgegebener Hauptbewegungsrichtung bzw. 0,78 m für Geräte mit Bewegungsmöglichkeit in mehrere Richtungen
- Geräte mit Höhen der Sitz-/Stehgelegenheit ≤ 60 cm sollten auf Rasen bzw. auf ungebundenem oder stoßdämpfendem Boden aufgestellt werden
- Die Rundungsradien der Außenkonturen müssen mindestens 20 mm betragen
- Handgriffe sind für jede Sitzgelegenheit erforderlich, wobei der Durchmesser der Stangen und Griffe zwischen 16 und 45 mm liegt
- Falls die Bodenfreiheit <23 cm ist, sind Fußstützen erforderlich
- Quetsch- und Klemmstellen an den Federn sind auszuschließen