Aus- und Zugänge von Kindertageseinrichtungen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass Kinder nicht gefährdet werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Kinder die Einrichtung unbemerkt verlassen könnten.
Um dies zu verhindern, sind die Grundstücksausgänge, die direkt an den Straßenverkehr angrenzen, und alle Aufenthaltsbereiche auf dem Außengelände gegen unerlaubtes Verlassen zu sichern.
Aus diesem Grund müssen die vorhandenen Türen und Tore abschließbar sein.
