Tore, die das Grundstück einfrieden, können auf der Grundstücksfläche statt mit einem Türgriff mit einem Türknauf versehen werden. So wird verhindert, dass die Kinder das Tor öffnen und sich von der Kindertagesstätte entfernen.
Bei Ausgangstüren kann ein Türgriff oder eine elektrische Türöffnung in einer Höhe von 1,60 m angebracht werden, welcher von den Kindern nicht zu betätigen ist. Der elektrische Türöffner ist so zu gestalten, dass bei Stromausfall die Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.
Alle Aus- und Zugänge sowie die dorthin führenden notwendigen Verkehrswege sind ausreichend zu beleuchten.
