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Sichere Kita | Eingangsbereich | Außenbereich
01 | Informationen

Aufenthaltsbereiche im Außengelände von Kindertageseinrichtungen müssen grundsätzlich eingefriedet sein.

Einfriedungen sind mindestens 1,00 m hoch auszuführen und so herzu- richten, dass das Klettern daran erschwert wird. Daher eignen sich z. B. Jägerzäune oder waagerecht angebrachte Holzplanken nicht als Einfriedung.

Darüber hinaus dürfen sie keine spitzen, scharfkantigen und hervor- springenden Teile aufweisen, die Verletzungen verursachen können.

Bei Stahlmattenzäunen ist bei der Montage zu berücksichtigen, dass diese nach oben einen glatten Abschluss aufweisen; vertikale Stäbe dürfen nicht überstehen.

Im Fußbereich sollten Stahlmattenzäune ebenfalls keine spitzen Stellen aufweisen, hierdurch werden Fußverletzungen ausgeschlossen. Durch Einlassen der Zäune oder Aufschüttungen von Material (Erde, Steine) kann dies erreicht werden.