Aufenthaltsbereiche im Außengelände von Kindertages- einrichtungen müssen grundsätzlich eingefriedet sein.
Einfriedungen sind mindestens 1,00 m hoch auszuführen und so herzu- richten, dass das Klettern daran erschwert wird. Daher eignen sich z. B. Jägerzäune oder waagerecht angebrachte Holzplanken nicht als Einfriedung.
Darüber hinaus dürfen sie keine spitzen, scharfkantigen und hervor- springenden Teile aufweisen, die Verletzungen verursachen können.
Bei Stahlmattenzäunen ist bei der Montage zu berück- sichtigen, dass diese nach oben einen glatten Abschluss aufweisen; vertikale Stäbe dürfen nicht überstehen.
Im Fußbereich sollten Stahlmattenzäune ebenfalls keine spitzen
Stellen aufweisen, hierdurch werden Fußver- letzungen ausgeschlossen.
Durch Einlassen der Zäune oder Aufschüttungen von Material (Erde,
Steine) kann
dies erreicht werden.
