Zäune und Tore
Sichere Kita | Eingangsbereich |
01 | Informationen

Aufenthaltsbereiche im Außengelände von Kindertages- einrichtungen müssen grundsätzlich eingefriedet sein.

Einfriedungen sind mindestens 1,00 m hoch auszuführen und so herzu- richten, dass das Klettern daran erschwert wird. Daher eignen sich z. B. Jägerzäune oder waagerecht angebrachte Holzplanken nicht als Einfriedung.

Darüber hinaus dürfen sie keine spitzen, scharfkantigen und hervor- springenden Teile aufweisen, die Verletzungen verursachen können.

Bei Stahlmattenzäunen ist bei der Montage zu berück- sichtigen, dass diese nach oben einen glatten Abschluss aufweisen; vertikale Stäbe dürfen nicht überstehen.

Im Fußbereich sollten Stahlmattenzäune ebenfalls keine spitzen Stellen aufweisen, hierdurch werden Fußver- letzungen ausgeschlossen. Durch Einlassen der Zäune oder Aufschüttungen von Material (Erde, Steine) kann
dies erreicht werden.