Kanten an Einfriedungen dürfen in ihrem Radius nicht weniger als 2,0 mm aufweisen oder müssen entsprechend gefasst sein.
Türen und Tore müssen abschließbar sein.
Ausgänge an Kindertageseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass unbeabsichtigtes und unkontrolliertes Hineinlaufen in den Straßen- verkehr nicht möglich ist. Als Sicherungen eignen sich z. B. Auffanggeländer oder Schleusen.
Sind außerhalb des Grundstückes zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich, so sind Absprachen mit der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
