Kanten an Einfriedungen dürfen in ihrem Radius nicht weniger als 2,0 mm aufweisen oder müssen entsprechend gefasst sein.
Türen und Tore müssen abschließbar sein.
Ausgänge an Kindertageseinrichtungen müssen so ge- staltet sein, dass unbeabsichtigtes und unkontrolliertes Hineinlaufen in den Straßen- verkehr nicht möglich ist. Als Sicherungen eignen sich z. B. Auffanggeländer oder Schleusen.
Sind außerhalb des Grundstückes zusätzliche Sicherungs- maßnahmen erforderlich, so sind Absprachen mit der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
