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Sichere Kita | Eingangsbereich | Eingangsbereich
02 | weitere Hinweise

Eine zentrale Frage der Aufsichtsregelung und des Unfallversicherungsschutzes ist, wie die Zugänge einer Kindertageseinrichtung vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt werden können. Sinnvoll ist, eine Sicherung gegen ein ungewolltes Öffnen der Tür durch Kinder anzubringen.

Dies kann z. B. durch einen Türgriff oder eine elektrische Türöffnung in einer Höhe von 1,60 m erfolgen. Elektrische Türöffner müssen hierbei so gestaltet sein, dass sie auch bei Ausfall der Spannungsversorgung funktionsfähig bleiben.

Die Gestaltung der Flucht- und Rettungswege muss im Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit der örtlichen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden.

Verkehrswege müssen sich stets in einem solchen Zustand befinden, dass für die Benutzer keine Rutschgefahr besteht. Laub, starke Verschmutzung, Bemoosung, Schnee und Eis sind deshalb zu entfernen. Eine ausreichend große Überdachung kann die Rutschgefahr deutlich verringern.