Beleuchtung
Sichere Kita | Eingangsbereich | Eingangsbereich
02 | weitere Hinweise

Eingangsbereiche und Flure in Kindertageseinrichtungen sind mit einer gleichmäßigen Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 100 Lux auszustatten.

Dieser Wert muss auch in 0,20 m über dem Boden erreicht werden. Empfehlenswert ist es, in langen Fluren die Leuchten quer zur Lauf- und Blickrichtung einzubauen. Hierdurch wird die perspektivische Wirkung bei der Wahrnehmung der Räumlichkeiten verbessert.

Um die Begehbarkeit von Treppen sicherer zu gestalten, sind alle Treppenstufen zu beleuchten. Dadurch werden Stufenschatten und somit optische Irritationen vermieden.