Im Hinblick auf das hohe Unfallgeschehen in Zusammenhang mit ungeeigneten Fußböden ist die Auswahl des geeigneten Bodenbelages von besonders hoher Bedeutung. Daher sind die Bodenbeläge im Gebäude mindestens in der Bewertungsgruppe R 9 und der Eingangsbereich außen mit seinen Außentreppen mindestens mit Materialien der Bewertungsgruppe R 10 zu gestalten.
Polierte Kunststeine und Materialien mit ähnlich glatter Oberfläche sind im Außenbereich ungeeignet.
