Im Hinblick auf das hohe Unfallgeschehen in Zusammen- hang mit ungeeigneten
Fußböden ist die Auswahl des geeigneten Bodenbelages von besonders
hoher Bedeutung. Daher sind die Bodenbeläge im Gebäude mindestens
in der Bewertungsgruppe R 9 und der Eingangsbereich außen mit seinen
Außentreppen mindestens mit Materialien der Bewertungsgruppe
R 11 oder R 10 V4 zu
gestalten.
Polierte Kunststeine und Materialien mit ähnlich glatter Oberfläche sind im Außenbereich ungeeignet.
