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02 | weitere Hinweise

Kindertageseinrichtungen müssen eine Brandschutzordnung haben, in der die baulichen Gegebenheiten und Betriebsabläufe berücksichtigt sind. Die Brandschutzordnung ist an einem zentralen Ort (Eingangsbereich) auszuhängen und sollte idealerweise zwischen der Einrichtung, der Feuerwehr und dem zuständigen Fachamt abgestimmt sein.

Feuerlöscher sind in jeder Einrichtung nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitzustellen. Sie dürfen nicht verstellt werden und sind alle zwei Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wo sich die Feuerlöscher befinden und wie diese zu bedienen sind.

Hilfestellungen zur Umsetzung eines effektiven Gefahrenmanagements sind in der Veröffentlichung „Brandschutz- und Notfallkonzepte in Kindertageseinrichtungen“ dargestellt.