Immer wieder kommt es vor, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht in die Einrichtung begleiten und somit keine Übergabe der Kinder an das pädagogische Personal stattgefunden hat.
Wie ist es dann mit der Aufsichtspflicht? Sobald das Kind allein die Einrichtung betreten hat, beginnt die Aufsichtspflicht durch das pädagogische Personal. Das Team muss organisatorisch sicherstellen, dass ankommende Kinder wahrgenommen und betreut werden.
Dies ist auf unterschiedliche Weise zu realisieren. Eine Möglichkeit wäre z. B. das Einrichten einer Rezeption im Eingangsbereich der Kindertageseinrichtung.
