Haupteingangstüren, die direkt in den öffentlichen Verkehrsraum führen, sind so zu sichern, dass Kinder die Einrichtung nicht unerlaubt verlassen können. Dies kann z. B. durch einen Türgriff oder eine elektrische Türöffnung in einer Höhe von 1,60 m erfolgen. Elektrische Türöffner müssen hierbei so gestaltet sein, dass sie auch bei Ausfall der Spannungsversorgung funktionsfähig bleiben.
Türen müssen grundsätzlich leicht zu öffnen und zu schließen sein. Quetsch- und Scherstellen an den Nebenschließkanten der Türen sind zu vermeiden. Dies kann z. B. durch einen fest angebrachten Fingerklemmschutz erreicht werden. Geeignet sind:
Pendeltüren sind wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht zulässig.
